Leistungen
Die außergerichtliche Streitbeilegung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Wir begleiten Sie in folgenden Verfahren:
Als Schiedsgutachter werden wir z.B. in folgenden Konstellationen beauftragt:
- Schiedsgutachterverfahren: In Schiedsgutachterverfahren werden wir zur Klärung von strittigen Werklohnforderungen oder Honorarforderungen zwischen Bauherr und Baufirma bzw. Bauherr und Planer tätig (Regelfall).
- Schiedsgutachter-Gremium: In einem Fall wurde ein 3-köpfiges Schiedsgutachter-Gremium bei einem äußerst komplexen Hochbauprojekt gebildet. Neben den technischen Anforderungen gestaltete sich insbesondere die Verfahrensabwicklung mit 3 beteiligten Parteien in zwei parallel geführten Verfahren äußerst anspruchsvoll. Es wurden stringente Verfahrensabläufe für die Begutachtung entwickelt. So kamen für die Parteien transparente und nachvollziehbare Beurteilungsergebnisse zustande.
- Schiedsggerichts-Gremium: Einsatz im Stand-By-Gremium. Bereits bei Abschluss der Planer- und Bauverträge werden wir von allen Vertragsparteien beauftragt. Kommt es Konflikt, werden wir zeitnah tätig.
- Bei Gerichtsverfahren Auslagerung von Teilfragen in Schiedsgutachterverfahren: Per Beweisbeschluss wurde aus einem laufenden Rechtsstreit eine Teilfrage (hier: Höhe der anrechenbaren Kosten bei Umbau) in ein Schiedsgutachterverfahren übertragen.
In einem Streitbeilegungsverfahren können auch verschiedene Elemente kombiniert werden. Wenn sich die Verfahrensbeteiligten einig sind, kann auf eine Verfahrensordnung verzichtet werden. Man kann sogar innerhalb eines Gerichtsverfahrens Sachfragen durch ein Schiedsgutachten klären lassen.